Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Der Import, Export, Transit und Handel mit Waren aller Art, ausgenommen genehmigungspflichtige Geschäfte.
Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen in jeder Rechtsform beteiligen, insbesondere
auch in andere Unternehmen als Gesellschafterin eintreten und alle geschäftlichen Maßnahmen sowie
Handelsgeschäfte vornehmen, welche zur Förderung des Gesellschaftszwecks für geeignet erachtet werden.