Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Ankauf, die Verwaltung, die Bewirtschaftung und der Verkauf von Immobilien.
Die Art des Betriebes ist beliebig und mehrere Vertriebsarten können kombiniert werden. Insbesondere kann das Unternehmen eigene Ladengeschäfte betreiben.
Das Unternehmen kann neue Geschäftsideen und Vertriebssysteme entwickeln und anwenden.
Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienen können und/oder mit ihnen im Zusammenhang stehende Aufgaben übernehmen. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.
Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar diesem Zweck zu dienen geeignet sind.
Die Gesellschaft kann auch die Geschäftsführung anderer Unternehmen übernehmen und sich an anderen Unternahmen aller Art beteiligen oder sie übernehmen.