Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erstellung von Ein- und Mehrfamilienhäusern, die komplette Bausanierung und der Handel mit nicht genehmigungspflichtigen Waren aller Art, die Verwaltung von eigenem Vermögen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Geschäfte