Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
Förderung des Wohlfahrtswesens, der Jugend- und Altenhilfe, der Bildung und Erziehung sowie die selbstlose Unterstützung des in § 53 Abgabenordnung genannten Personenkreises.
Verwirklicht wird der Unternehmenszweck insbesondere durch den Betrieb von Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen (Jugendtreffs, Ferienbetreuung), die Konzeption, den Aufbau und Betrieb eines Familienzentrums, die Betreuung alter Menschen im Rahmen des Betreuten Wohnens.