Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Der alleinige Geschäftsführer darf stets Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter eines Dritten abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
lngenieurdienstleistung in Form von Bauberatung im Bau- und Umweltschutzbereich und Bauausführungen, Abscheideanlagen, Kellerdichtsysteme, Schachtinliner, Deckendichtsysteme etc., Entwässerungsanlagen, Gutachterliche Tätigkeit, Dichtheitsprüfungen und Kamerabefahrung und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten