Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Die Gesellschafterversammlung kann die Vertretung und Geschäftsführung abweichend regeln, insbesondere kann sie Gesamtvertretung durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen anordnen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Übernahme von Dienstleistungen im Verlagsbereich, Verlagsvertretungen und Anzeigenvermittlung, sowie Vornahme aller anderen Rechtshandlungen, die mit dem Verlagsgeschäft zusammenhängen oder sonst geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck zu fördern, weiter Übernahme von sämtlichen grafischen Arbeiten und Satzarbeiten; Beteiligung an anderen Unternehmen, auch unter Übernahme der Komplementärstellung