Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Geschäftsführer mit Einzelvertretungsbefugnis sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- Die Beförderung von Personen mit Behinderungen in Kleinbussen bzw. Behindertentransportwagen (BTW) von und zu Behinderteneinrichtungen und sonstigen Institutionen, die der Betreuung von behinderten Menschen dienen
- Die Durchführung von Serienfahrten für Rollstuhlfahrer (Dialyse, Bestrahlungen, etc.)
- Die regelmäßige Beförderung von kranken und gebrechlichen Personen von und zu Krankenhäusern mit Kleinbussen
- Die Beförderung von Rollstuhlfahrern zu sonstigen Zwecken mit Kleinbussen zur Behindertenbeförderung
Die Gesellschaft ist des weiteren berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die dem Gesellschaftsgegenstand dienlich sind oder die im Interesse der Gesellschaft oder der Gesellschafter liegend erachtet werden.
Die Gesellschaft ist berechtigt Zweigniederlassungen zu errichten und sich an anderen Unternehmen, insbesondere als persönlich haftende Gesellschafterin, zu beteiligen.