Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege von Kunst und Kultur.
a) zum Erhalt Denkmal geschützter Immobilien beitragen,
b) Kunst- und Kulturprojekte unterstützen
c) die Inklusion im Marinequartier Kiel-Wik (räumlich abgegrenzt durch Nord-Ostsee-Kanal, B 503, Prinz-Heinrich-Straße, Holtenauer Straße, Mercatorstraße, Kiellinie und Kieler Förde) fördern