Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer, der sie allein vertritt. Der Geschäftsführer darf die Gesellschaft auch bei Rechtsgeschäften mit sich selbst oder mit sich als Vertreter eines Dritten vertreten.
Gegenstand
Errichtung und Betrieb eines Garten- und Landschaftsbauunternehmens zum Zwecke der Neuerrichtung, Gestaltung und Pflege von Außenanlagen, der Konzeptionierung und Projektierung entsprechender Anlagen sowie Abbrucharbeiten aller Art; Beteiligung an anderen Unternehmen, insbesondere unter Übernahme der Geschäftsführung einer Kommanditgesellschaft als persönlich haftende Gesellschafterin