Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer, der sie allein vertritt. Der Geschäftsführer darf die Gesellschaft auch bei Rechtsgeschäften mit sich selbst oder mit sich als Vertreter eines Dritten vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die kaufmännische und betriebswirtschaftliche Unternehmensberatung unter Ausschluss von rechts- oder steuerberatenden Tätigkeiten und unter Ausschluss alle genehmigungspflichtigen Beratungstätigkeiten. Die Gesellschaft kann sich darüber hinaus an anderen Unternehmen auch als Komplementärin beteiligen.