Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Fertigung, Verarbeitung und Montage von Stahlbau- und Aluminiumkonstruktionen, Verarbeitung von Glas-, Kunststoff-, Holz-, Stein- und Betonwerkstoffen sowie Handel und Vertrieb von Fertigprodukten der gleichen Art; Beteiligung an anderen Gesellschaften mit gleichen oder ähnlichen Zwecken einschließlich Beteiligung als persönliche haftende Gesellschafterin an offenen Handels- und Kommanditgesellschaften unter Übernahme der Geschäftsführung solcher Gesellschaften