Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis, Rechtsgeschäfte mit anderen gemeinnützigen Körperschaften mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis, Rechtsgeschäfte mit anderen gemeinnützigen Körperschaften mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts - Steuerbegünstigte Zwecke - der Abgabenordnung (AO).
2.
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe. Er wird insbesondere durch den Betrieb eines Alten- und Pflegeheimes gemäß § 72 SGB Xl verwirklicht, indem das Heim in besonderem Maße Personen dient, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder deren Bezüge nicht höher sind als das Vierfache des Regelsatzes der Sozialhilfe im Sinne des § 28 des 12. Buches SGB.
3.
Die Gesellschaft kann diejenigen Geschäfte und Maßnahmen durchführen, die geeignet erscheinen, die Zwecke der Gesellschaft zu fördern.