Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Übernahme, der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Gesellschaften, die den Ankauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Erstellung von Planungen und die Baudurchführung auf diesen Grundstücken im eigenen Namen sowie für Dritte und die Vermietung und Verpachtung sowie den Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten einschließlich aller Tätigkeiten gem. § 34c GewO (Bauträgertätigkeit) zum Gegenstand haben