Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Produktion und der Vertrieb von Biogas und Bioenergien, die Verwaltung eigener und fremder Vermögensbeteiligungen an Biogas- und Bioenergieunternehmen sowie die Erbringung von Geschäftsführungsleistungen an dieselbe.
Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann gleichartige oder ähnliche Gesellschaften (Unternehmen) in jeder beliebigen Art und Form errichten, erwerben, sich an solchen beteiligen oder deren Vertretung übernehmen.