Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
Softwareentwicklung, Beratung und Verkauf in diesem Zusammenhang und alle damit zusammenhängenden Nebengeschäfte.
Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen und die Geschäftsführung anderer Unternehmen übernehmen.
Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft darf auch die Verwaltung und Geschäftsführung einer Kommanditgesellschaft übernehmen.