Die Gesellschaft hat ein oder mehrere Vorstandsmitglieder.
Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung, der Vertrieb und die Beratung von Software-Produkten sowie Leistungen von technischem und kreativem Support incl. Hosting Service für alle o. a. Produkte sowie sonstige Dienstleistungen, die damit in Zusammenhang stehen. Weiterhin die Beratung und Vermittlung von Personal und Handelsgeschäften in allen Angelegenheiten von Firmen und Organisationen außer erlaubnispflichtige Tätigkeiten. Die Gesellschaft darf alle sonstigen Geschäfte betreiben, die ihrem Hauptzweck zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher und ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen und das eigene Vermögen verwalten. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten.