Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Förderung gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke, insbesondere
- Förderung der Jugendhilfe
- Förderung der Erziehung
- Förderung der Hilfe für Opfer von Straftaten
- Förderung der Behindertenhilfe, der Inklusion sowie der Projekte für Menschen mit Beeinträchtigungen und/oder Behinderungen
- Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens
- Förderung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen
- Förderung der Kriminalprävention
- Förderung von Wissenschaft und Forschung