Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb und die Veräußerung von landwirtschaftlichen Flächen zur Entwicklung von Baugebieten, der Erwerb und die Veräußerung von Immobilien, die Mietung und Vermietung von Immobilien, die Gewährung von Erbpachtrenten sowie der Bau von Immobilien. Die Gesellschaft darf alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernde Geschäfte tätigen. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen (Gesellschaften) beteiligen, auch als persönlich haftende Gesellschafterin, einschließlich der Übernahme der Geschäftsführung sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.