Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Ausführung von Hoch- und Tiefbauarbeiten aller Art mit Ausnahme nach § 34 c Gewerbeordnung genehmigungspflichtiger Bauvorhaben sowie die Herstellung und Aufbereitung von Baustoffen und die Ausführung und Unterhaltung von elektrischen Anlagen im Niederspannungsnetz und Anlagen über 1000 Volt.