Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Grundstücksgeschäfte aller Art, die keiner Erlaubnis nach § 34c GewO bedürfen, der Grundstückshandel für eigene sowie fremde Rechnung, die Erschließung von Baugebieten, Baubetreuung und Bauträgergeschäfte, die keiner Erlaubnis nach § 34c GewO bedürfen und alle damit zusammenhängenden Geschäfte, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind, insbesondere auch die Ausführung handwerklicher Tätigkeiten, soweit diese keiner Eintragung in der Handwerksrolle bedürfen und Hausverwaltungen. Der erlaubsnisfreie Warenhandel (auch Im- und Export) sowie das Erbringen von Dienstleistungen aller Art, die keiner Erlaubnis bedürfen sowie Unternehmens- und Wirtschaftsberatung.
Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen sowie weitere gleichartige als auch andersartige oder ähnliche Unternehmen im In- und Ausland zu errichten, zu übernehmen oder sich an solchen zu beteiligen, z.B. als persönlich haftende Gesellschafterin. Die Gesellschaft kann die Geschäftsführung anderer Unternehmen übernehmen.