Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
(1) Der Vertrieb von sowie die Versorgung mit Produkten aus den Bereichen Energie, Wärme und Wasser, die öffentliche Breitbandversorgung, insbesondere das Errichten und Betreiben von Telekommunikationsnetzen und die Erbringung von Telekommunikationsdiensten (einschl. Multimedia) und ähnliche der Versorgung privater und gewerblicher Abnehmer dienender Geschäfte. Die Gesellschaft verfolgt insoweit einen öffentlichen Zweck.
(2) Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck gefördert werden kann; dazu gehören auch Geschäftsbesorgungen und Betriebsführungen für Dritte.
(3) Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen, ihnen Beteiligungen einräumen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe erwerben, errichten und pachten.
(4) Das Hauptgebiet für die unter (1) beschriebenen Gegenstände der Gesellschaft ist das Stadtgebiet Plön. Sofern der öffentliche Zweck gewahrt bleibt und das Erfordernis im Umland vorhanden ist, kann das Betätigungsgebiet unter (1) auch auf das Umland der Stadt Plön ausgedehnt werden.