Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel und der Im- und Export von Waren aller Art, ausgenommen erlaubnispflichtige Waren sowie die Organisation von Kulturaustausch sowie von Austausch im Gesundheitsbereich. Die Gesellschaft darf sich an anderen Gesellschaften beteiligen, wenn dies den Gesellschaftszweck fördert. Erlaubt ist die Durchführung von Dienstleistungen, wenn dies den Gesellschaftszweck fördert.