Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb von Grundstücken aller Art und deren Verwaltung. Die Gesellschaft darf sich an anderen Unternehmen im In- und Auslang beteiligen und zwar auch als persönliche haftende und/oder geschäftsführende Gesellschafterin. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassung im In- und Ausland errichten und unterhalten.