Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Planung, Bau, Verkauf von Heizungs- und Sanitäranlagen aller Art und Größe und damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen aller Art, ferner Beteiligung an anderen Unternehmen aller Rechtsformern, insbesondere als vollhaftende Gesellschafterin an Kommanditgesellschaften.