Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein;sind mehrere bestellt, vertreten zwei von ihnen gemeinsam oder einer zusammen mit einem Prokuristen. Den Geschäftsführern kann Alleinvertretungsbefugnis und Befreiung von § 181 BGB erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betrieb einer Diskothek und Durchführung anderer Veranstaltungen sowie der Betrieb einer Werbeagentur zur Vermarktung und Beratung eigener und fremder Firmen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbare zu dienen geeignet sind. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen.