Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Planung und Erstellung eines Konzepts, die Vergabe von Gutachten, die Vorbereitung von Erschließungsmaßnahmen und Baugenehmigungen sowie die Führung von Verhandlungen für die Errichtung eines Windparks, einschließlich des Abschlusses der Nutzungsverträge. Weiterhin die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Bürgerwindpark Norby-Owschlag GmbH & Co KG, sowie Übernahme der Geschäftsführung dieser Gesellschaft.