Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Ausführung sämtlicher Arbeiten im Bereich des Garten- und Landschaftsbaues sowie der Vertrieb von branchenbezogenem Zubehör aller Art. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten und sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, und zwar auch als persönlich haftende Gesellschafterin. Sie darf ferner die Geschäfte anderer Unternehmen führen und im übrigen alle Geschäfte vornehmen, die ihr dienlich sind.