Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Durchführung von Sanierungsarbeiten im Bereich des Straßenbaus sowie an Brückenwerken - Riß-, Fugen- und Belagsanierung sowie die Sanierung von Straßenabläufen und Schächten mit Spezialverfahren für Brückenübergänge -. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten und sich an anderen Unternehmen direkt oder indirekt zu beteiligen. Ihr sind alle Handlungen gestattet, die dem Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar dienen können.