Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Er darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Anlagen-, Container- und Aggregatebau sowie die Herstellung und der Vertrieb aller metallverarbeiteter Artikel nebst Zubehör und Ersatzteilen.
Die Gesellschaft kann aber auch jede andere gewerbliche Tätigkeit ausüben, die mit dem vorgenannten Zweck in Zusammenhang steht oder der Gesellschaft dienlich ist.
Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmungen und Gesellschaften zu beteiligen, solche zu pachten/- mieten und deren Geschäfte zu führen.