Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Falls mehrere Geschäftsführer vorhanden sind, sind zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich vertretungsberechtigt.
Es kann jedoch auch einzelnen Geschäftsführern durch Mehrheitsbeschluß der Gesellschafterversammlung Alleinvertretungsbefugnis eingeräumt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Herstellung und der Vertrieb von Schmiede- und Schlosserarbeiten aller Art.
Die Gesellschaft kann sich an gleichartigen Unternehmen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten.