Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Durchführung von Erd-, Feuer- und Seebestattungen, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Darüberhinaus kann die Gesellschaft alle Geschäfte betreiben, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Gegenstand der Gesellschaft ist ferner die Beteiligung an anderen Unternehmen aller Rechtsformen, insbesondere als vollhaftende Gesellschafterin an Kommanditgesellschaften. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen gründen.