Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel mit Kraftfahrzeugen - Neu- und Gebrauchtwagen - sowie der Betrieb einer Kraftfahrzeugwerkstätte. Das Unternehmen kann darüber hinaus alle Geschäfte betreiben, die dem Hauptzweck zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Unternehmungen erwerben, sich an solchen beteiligen, deren Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten.