Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Herstellung und der Vertrieb von Getränken. Die Gesellschaft ist berechtigt, Unternehmen neu zu errichten, bestehende zu erwerben, sich an diesen zu beteiligen, deren Vertretung zu übernehmen und Zweigniederlassungen zu errichten. Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern.