Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jedem Geschäftsführer kann die Befugnis erteilt werden, namens der Gesellschaft mit sich selbst Rechtsgeschäfte zu tätigen, gleichviel ob er dabei für sich oder für Dritte handelt.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Halten von Beteiligungen und Verwaltung von Grund- und Sachvermögen, sowie alle Geschäfte, die den Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar zu fördern geeignet sind.