Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Der/Die Geschäftsführer sind für Rechtsgeschäfte mit anderen gemeinnützigen Organisationen von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 AO). Der Zweck des Unternehmens wird durch einen Integrationsbetrieb verwirklicht, in dem geeignete -in der Regel in Werkstätten für Behinderte ausgewählte- Personen oder auch behinderte Menschen (mit Ausweis) sowie solche, die von Behinderung bedroht sind, durch Qualifizierung und unter therapeutischer Betreuung auf die Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts vorbereitet werden. Die Vorbereitung erfolgt in Integrationsbetrieben, in denen unter dem normalen Arbeitsmarkt angenäherten Verhältnissen Komposterden, Substrate oder andere Erzeugnisse bzw. Leistungen der WfB`s weiterbearbeitet, verpackt und/oder vermarktet werden.