Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Ausübung von Maklertätigkeiten, insbesondere
- die Vermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken, von Eigentumswohnungen sowie Teileigentum,
- die Vermittlung von Finanzierungen aller Art,
- die Vermittlung von Bauherren an Baufirmen und an Bauträger,
der gewerbliche Handel mit bebauten und unbebauten Grundstücken, Eigentumswohnungen sowie Teileigentum, die Erschließung von Grundstücken (Baureifmachung), die Planung und Errichtung von Bauvorhaben auf eigenen oder fremden Grundstücken für eigene oder fremde Rechnung (Bauträgertätigkeit), die Verwaltung von Wohnungs-/Teileigentum und die Mietverwaltung