Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Handel mit Heizungs-, Sanitär- und Elektromaterialien nebst Zubehör sowie die Vermietung von Handwerkszeug und Maschinen, die Ausführung von Heizungs-, Sanitär- und Elektroinstallationsarbeiten nebst der Ausführung von Vorrichtungen zur Ableitung von Niederschlagswasser.Die Gesellschaft darf ferner alle sonstigen Geschäfte betreiben, die der Erreichung und Förderung ihres Hauptzweckes dienlich sind, soweit diese keinerlei Genehmigungen bedürfen. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen - auch in Form der persönlich haftenden Gesellschafterin einer Kommanditgesellschaft. Sie kann andere Unternehmen erwerben und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.