Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
die Steuerberatung, die Durchführung von Abschlußarbeiten für steuerliche und handelsrechtliche Zwecke, die Einrichtung von Buchhaltungen und die Übernahme laufender Buchführungsarbeiten, die Datenerfassung und Datenverarbeitung, die Unternehmens- und Organisationsberatung.