Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
der An- und Verkauf, die Anpachtung und Anmietung sowie die Verwaltung von Grundstücken und grundstücksgleicher Rechte, die Tätigkeit gem. § 34 c Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a GewO (ausgenommen die erlaubnispflichtige Vermittlung von Darlehen), das Betreiben eines Beherbergungsgewerbes sowie die Verpachtung und Vermietung von Immobilien aller Art und die Erbringung von Hausmeistertätigkeiten.