Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
der An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken, die Planung und Errichtung von Gebäuden aller Art und deren Verkauf, insbesondere in Verbindung mit erworbenen Grundstücken sowie alle damit mittelbar oder unmittelbar in Verbindung stehenden Geschäfte. Ausgeschlossen sind alle Tätigkeiten, die einer Eintragung in der Handwerksrolle bedürfen.