Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so sind je zwei Geschäftsführer gemeinsam oder ein Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen zur Vertretung der Gesellschaft befugt.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Übernahme von Verwaltungen aller Art, insbesondere im Wege der Beteiligung und Übernahme der Geschäftsführung und der persönlichen Haftung (Komplementärstellung) an anderen Gesellschaften, insbesondere an solchen, welche die Herstellung von chemischen Erzeugnissen, insbesondere die Produktion von Schleif-, Putz-, Polier- und Reinigungsmitteln sowie der Handel mit diesen Gegenständen, mit Maschinen und Apparaten betreiben. Ein weiterer Zweck der Gesellschaft ist die Beteiligung an anderen Unternehmen.