Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vermietung und Verkauf von Partyzelten, der Verkauf von Speisen und Getränken, die Organisation von Veranstaltungen jeglicher Art, der Handel mit Grillgeräten sowie die Veranstaltung von Grillkursen, der Handel mit Tannenbäumen, Kleidung und Out-Door Equipment sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte und Dienstleistungen mit Ausnahme erlaubnispflichtiger.