Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
der Betrieb eines Zelt-, Wurst- und Ausschankunternehmens sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, insbesondere auch die Beteiligung an anderen Gesellschaften, auch unter Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung. Und der Handel mit Gebrauchtfahrzeugen aller Art.