Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit Waren aller Art, soweit dieser nicht genehmigungspflichtig ist sowie der Erwerb und die Veräußerung von Vermögensgegenständen, Beteiligungen, Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und die Verwaltung derselben.