Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Planung, Herstellung und Vertrieb von Drucksachen, Kalendern, Druckschriften, Zeitungen, Zeitschriften, Büchern und sonstigen Druckschriften aller Art, Handel mit Waren aller Art im Einzel- und Großhandel, Übernahme von Handelsvertretungen.