Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Großhandel, Import und Export sowie die Tätigkeit eines Maklers, Vertreters und Kommissionärs mit bzw. in Waren aller Art nebst Tätigung artverwandter Geschäfte, die Baubetreuung sowie die Tätigkeit als Bauträger und als Generalunternehmer. Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Unternehmen gründen oder erwerben, sich an solchen Unternehmen beteiligen, die Vertretung solcher Unternehmen übernehmen und Zweigniederlassungen unterhalten, auch in Unternehmereinheit und/oder Organschaft zu anderen Unternehmen treten.