Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Vermietung, die Verpachtung und die Pachtung von Gebäuden und Grundstücken sowie aller damit in Zusammenhang stehenden Einrichtungen. Die Gesellschaft ist befugt, Zweigniederlassungen zu errichten und sich an anderen Firmen mit gleichem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand zu beteiligen. Darüberhinaus ist das Unternehmen ermächtigt, sich als persönlich haftende Gesellschafterin an anderen Firmen zu beteiligen.