Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Herstellung von Beton, von Gegenständen aller Art aus Beton und von Kunststeinen aller Art.
Die Beteiligung an anderen Unternehmen und die Führung und Verwaltung von Unternehmen der zuvor genannten Art ist zulässig, desgleichen die Errichtung von Zweigniederlassungen.