Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer, die befugt sind Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Planung, Bauleitung, Betreuung und Erstellung von Gebäuden, sowie Eigentumswohnungen, der An- und Verkauf von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen und die Übernahme jedweder Geschäfte auf dem Bauträger-, Immobilien-, Versicherungs- und Finanzierungssektor, sowie der Handel mit Baustoffen und Baugeräten jeder Art.