mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung, Vermietung und Verpachtung von gewerblichem Grundbesitz und solchem Grundbesitz, wie er üblicherweise zum Betriebe eines gewerblichen Unternehmens erforderlich ist, sowie die Verwaltung von Gesellschaften, die sich mit derartigen Vermietungen befassen. Die Gesellschaft ist befugt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen, deren Vertretung zu übernehmen und Zweigniederlassungen zu errichten.